Für gerichtliche Belange, Kreditgrundlagen, Gebäudeversicherung, An- u. Verkauf, Erbteilung, Verlassenschaftsangelegenheiten und steuerliche Belange
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, abhängig nach Lage, Beschaffenheit und Verwertbarkeit des Bewertungsgegenstandes, bei einer Veräußerung zu erzielen wäre.Bewertung von
- Grundstücken
- Wohnungen
- Einfamilienhäusern
- Wohnhäusern
- Gewerblichen Liegenschaften
Liegenschaftsbewertungen sind unter anderem notwendig bei
- Verkauf einer Liegenschaft
- Verlassenschaftsverfahren
- Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens
- Sicherstellung von Krediten
- Zwangsweise Verwertung
- Enteignungsverfahren
- Abschluss von Versicherungen
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